Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen
- 1
Abschluss des Reisevertrages
(1) Mit der Anmeldung bietet der
Kunde dem Reiseveranstalter Marina Tours Seán Buckley (jeweils im folgenden Ihr
Name bzw. Name des Reiseveranstalters) den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an.
(2) Die Anmeldung kann sowohl
schriftlich, mündlich, per Telefax oder in elektronischer Form
(E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Der anmeldende Kunde haftet
für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit
aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine
entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
(3) Ein Reisevertrag kommt mit der
Annahme durch den Reiseveranstalter Marina Tours Seán Buckley zustande. Die
Annahme durch Marina Tours Seán Buckley bedarf keiner besonderen Form. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird Marina Tours Seán Buckley dem Kunden eine
schriftliche Reisebestätigung mit dem Reisepreissicherungsschein
übersenden.
(4) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von
Marina Tours Seán Buckley vor, an das Marina Tours Seán Buckley für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses
neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die
Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch
schlüssige Erklärung, wie z. B. durch Anzahlung, Restzahlung oder
Reiseantritt, erklären.
- 2 DEFINITIONEN
(1)
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, die mit Marina Tours Seán Buckley in Geschäftsbeziehung treten, ohne
dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne
dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen
oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der
Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.
(3) Veranstalter
im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist Marina Tours Seán Buckley.
- 3
Bezahlung
(1) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne
von - 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Eine Anzahlung der Reise wird nach
Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines in
Höhe von 10% der Gesamtreisekosten sofort fällig. Die Anzahlung ist
auf das unten genannte Geschäftskonto von Marina Tours Seán Buckley zu leisten
und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
(2) Die
Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein
ausgehändigt ist und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde,
28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass
die Reise durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei
Marina Tours Seán Buckley eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit
der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto beim
Reiseveranstalter.
(3) Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer
als zwei Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis
unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den
Reiseveranstalter zu entrichten.
(4) Eine Nichtleistung von
Anzahlung und/oder der Restzahlung hat keine Auswirkung auf die
Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit Marina Tours Seán Buckley zur Erbringung
der Leistung bereit und in der Lage ist besteht ohne vollständige
Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung.
Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche
Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
(5) Ist der Reisepreis
trotz Fälligkeit und einer von Marina Tours Seán Buckley gesetzten Frist nicht
gezahlt, so kann Marina Tours Seán Buckley das Durchführen der Reise ablehnen
und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten.
-
4 Leistungen
(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart
sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt
und/oder aus dem Internetportal von Marina Tours Seán Buckley und den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt
oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für
Marina Tours Seán Buckley bindend.
(2) Marina Tours Seán Buckley behält sich
ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung
informiert wird.
(3) Wird auf Wunsch des Kunden ein
individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die
Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden
konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen
Anmeldungsbestätigung.
- 5 Rücktritt durch den Kunden,
Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(1) Der Kunde kann bis
Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Marina Tours Seán Buckley vom
Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
(2) Für
den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen Marina Tours Seán Buckley unter
Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher
anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschale
Entschädigungen zu.
(3) Hierfür sind folgende Sätze
maßgeblich:
Alle Angaben pro Person, sofern unten nicht
anders angegeben! Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen
zusammengestellt so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren. Beachten Sie bitte unbedingt
etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot.
5.3.1. Bausteinflüge mit Lufthansa & Aer
Lingus
bis 21/28 Tage vor Reisebeginn EUR 60/90.- pro Person.
ab 22/29 Tage bzw. nach Ticketing 100%
5.3.2 Flüge zu
tagesaktuellen Preisen nach Festbuchung 100%; gilt für alle
Airlines
5.3.3. Fähranreise
hiervon abweichende
Stornogebühren lt. Preistabelle
5.3.4. Landprogramme (Achtung s. Ausnahmen 5.3.5)
bis 30. Tag vor
Reisebeginn 25% des Reisepreises.
29. - 22. Tag vor Reisebeginn
30% des Reisepreises.
21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40% des
Reisepreises.
14. - 07. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises.
06. - 03. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises.
ab 02. Tag
vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
5.3.5 Boote,
Ferienwohnungen, Zigeunerwagen,
bis 45. Tag vor Reisebeginn 25% des
Reisepreises.
44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
ab 34. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Bei Stornierung
am Abreisetag oder bei Nichterscheinen wird der volle Reisepreis
erhoben (No-Show).
5.3.6. Golfleistungen
Vorausgebuchte Green
Fees 100%
(4)
Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter Marina Tours Seán Buckley
nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als
die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall
ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten
verpflichtet.
(5) Marina Tours Seán Buckley behält sich das Recht vor, im
Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner
entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu
belegender Kosten in Rechnung zu stellen.
(6) Ein
Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart (Umbuchung)
besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss
Umbuchungen vorgenommen (Umbuchung) so erhebt Marina Tours Seán Buckley bis 30
Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50,00 EUR je
Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist
erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist,
nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen
und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht
bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.
(7) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die
Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die
an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Der Kunde hat die Ersatzperson dem Reiseveranstalter zuvor
mitzuteilen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person
abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht
entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht
möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag
eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften
gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als
Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten.
- 6 Versicherung
Marina Tours Seán Buckley empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine
Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen
erhalten Sie über Marina Tours Seán Buckley.
- 7 Erstattung nicht in
Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne
Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der
Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche
Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder
behördliche Regelungen entgegenstehen.
- 8 Rücktritt und
Kündigung durch den Reiseveranstalter
Marina Tours Seán Buckley kann in
folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1.
Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Kunde die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die
örtlich Bevollmächtigten von Marina Tours Seán Buckley sind in diesen Fällen
bevollmächtigt, die Rechte von Marina Tours Seán Buckley wahrzunehmen. Kündigt
Marina Tours Seán Buckley, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von
Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
2. Bis zwei Wochen
vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder
behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann Marina Tours Seán Buckley vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die
entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.
Wird die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten von Marina Tours Seán Buckley unzumutbar, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der
Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten
würde, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzungen zuzuleiten und der Reisepreis ist unverzüglich
zurückzuerstatten.
3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Ist
die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für
Marina Tours Seán Buckley nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, dass für den Reiseveranstalter die Durchführung
der Reise eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze
bedeuten würde, kann der Reiseveranstalter zurücktreten. Ein
Rücktrittsrecht besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nur, wenn
Marina Tours Seán Buckley die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.
B. keine Kalkulationsfehler) und er die zu seinem Rücktritt
führenden Umstände nachweist und er dem Kunden ein vergleichbares
Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund
abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Zusätzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand
erstattet, sofern der Kunde von einem Ersatzangebot des
Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
- 9 Aufhebung
des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise
infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann
sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag
die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern.
Entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen jedoch fallen die Mehrkosten dem
Kunden zur Last.
- 10 Obliegenheiten und Kündigung des
Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht
wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter
Marina Tours Seán Buckley kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann
auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten
genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.
(2) Wird eine
Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen
wird.
(3) Marina Tours Seán Buckley informiert über die Pflicht des
Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie
darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (- 651 e BGB)
eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die
Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert
wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes
Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem
Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn
von Interesse waren.
(4) Bei Vorliegen einer nicht
vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde
unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der
Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht
auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
(5) Ansprüche nach den - 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben Sie
uns gegenüber geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften
Datenträger wird empfohlen.
Ansprüche
des Kunden nach -- 651 c – 651 f BGB gegenüber Marina Tours Seán Buckley
verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem
Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert.
(6) Gepäckverlust und
Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle
mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab,
wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Gepäckverluste
sind innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21
Tagen nach Aushändigung zu melden. Im Übrigen ist der Verlust, die
Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung
oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Dies
entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die
Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
(7) Beistandspflicht: Marina Tours Seán Buckley erweist auf die
Beistandspflicht gemäß - 651 q BGB, wonach dem Reisenden im Falle
des - 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten
unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist,
insbesondere durch a) Bereitstellung geeigneter Informationen über
Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische
Unterstützung,
b) Unterstützung bei der Herstellung von
Fernkommunikationsverbindungen und c) Unterstützung bei der Suche
nach anderen Reisemöglichkeiten.
Dabei bleibt - 651 k Abs. 3 BGB
unberührt.
(8) Marina Tours Seán Buckley weist im Hinblick
auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass
Marina Tours nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnimmt. Marina Tours weist für alle Reiseverträge, die im
elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
- 11
Informationspflichten über die Identität der ausführenden
Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung zur
Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den
Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sämtlicher im
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei
der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der
Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden
als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der
Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren. Er
muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um
sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den
Wechsel informiert wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit
EU-Betriebsverbot ist auf folgender Seite abrufbar:
http://air-ban.europa.eu.
- 12 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die
Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der
Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
- 13 Haftung des
Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung
(1) Die
vertragliche Haftung des Reiseveranstalters Marina Tours Seán Buckley für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden
des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen Kunden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) Für alle gegen den
Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der
Reiseveranstalter bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der
dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des
Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.
(3) Die oben
genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Reiseveranstalter sind
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund
internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf
Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der
Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
- 14
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) Marina Tours Seán Buckley
informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor
Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt dass der Kunde Staatsbürger
der Bundesrepublik Deutschland ist. Andere Umstände können hierbei
in der Person des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie
wurden Marina Tours Seán Buckley ausdrücklich mitgeteilt.
(2) Der Kunde ist für die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche
Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine
Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.
(4) Über die
Zoll- und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu
informieren.
- 15 Preisanpassungen
(1)
Marina Tours Seán Buckley behält sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten
Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-Steuer oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse
zu ändern. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöht werden:
a) Bei einer auf den
Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Marina Tours Seán Buckley vom Kunden den
Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten
erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden.
b) Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber
Marina Tours Seán Buckley erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei einer Änderung
der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in
dem sich die Reise dadurch für Marina Tours Seán Buckley verteuert hat.
(2) Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für
Marina Tours Seán Buckley nicht vorhersehbar waren.
(3) Im Fall einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Marina Tours Seán Buckley den
Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung,
die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird,
ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu
verlangen, wenn Marina Tours Seán Buckley in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Reiseangebot
anzubieten.
- 16 DATENSCHUTZ
(1) Dem Kunden ist
bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des
Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom
Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der
Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen
weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden
selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der
Kreditprüfung behält sich der Reiseveranstalter einen Datenaustausch
mit Auskunfteien vor.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des
Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG).
(4) Dem Kunden steht
das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur
sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet.
Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach
Beendigung des Vertrages.
- 17 Anwendbares Recht,
Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
(1) Auf den Reisevertrag
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Eine
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages zur Folge.
(3) Der Reiseveranstalter
Marina Tours Seán Buckley kann an seinem Sitz verklagt werden. Der
Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.
(Stand:01.07.2018)
Marina Tours Seán Buckley
Inhaber
Seán Buckley
Friedrichstraße 27
76669 Bad Schönborn
07253 - 9588303
SeanBuckley@MarinaTours.de
www.Marina-Tours.de